Wunschkombination als Zusatz zum Zulassungsantrag wählen.
Was Sie vorbereiten sollten
Zuständiger Zulassungsbezirk
Gewünschte Kombination oder vorhandene Reservierung
Passende Halterangaben
Wann passt dieser Vorgang?
Eine Reservierung ist noch keine Zulassung und kein Schilderkauf. Verfügbarkeit, Dauer und Bedingungen einer amtlichen Reservierung richten sich nach der zuständigen Stelle. Im Zulassungsantrag werden Wunschkennzeichen und Schilder als getrennte Extras ausgewählt.
Prüfen Sie Terminpflicht, Zuständigkeit und aktuelle Unterlagen direkt bei der Behörde. Diese Anschrift gehört zur Zulassungsbehörde und ist keine Niederlassung unseres privaten Services.
Erfasste Service- und Kontaktzeiten
Die Quelldaten können Öffnungs-, Telefon- und einzelne Standortzeiten gemeinsam enthalten. Bitte beachten Sie die jeweilige Bezeichnung und bestätigen Sie die Zeit auf der amtlichen Website.
Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Datenabruf: 2026-10-19
Kennzeichen in diesem Zulassungsbezirk
Im Behördenverzeichnis sind folgende Kürzel hinterlegt:
Die Verfügbarkeit einer konkreten Kombination prüft die zuständige Stelle. Eine Reservierung und die Herstellung von Schildern sind getrennte Schritte.
Orte und Postleitzahlen im zugeordneten Gebiet
Diese Zuordnung dient der Orientierung. Bei mehreren zuständigen Stellen oder Grenzfällen prüfen Sie die konkrete Anschrift bei der Behörde.
Wunschkennzeichen und Schilder sind optionale Zusatzleistungen. Zwei Schilder 44,49 € inklusive Versand. Die verbindliche Leistungsübersicht erhalten Sie vor Abschluss im Antrag.